Verkehrsmedizin
Eignungen im Verkehrswesen und Unfallvermeidung

Verkehrsmedizinische Leistungen dienen der Beurteilung und Förderung der Fahrtüchtigkeit von Mitarbeitenden, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung im Straßen-, Schienen-, Luft- oder Werksverkehr. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit im betrieblichen Umfeld zu gewährleisten, gesundheitliche Risiken zu minimieren und gesetzliche sowie betriebliche Vorgaben zu erfüllen.​
Leistungsinhalte im Bereich Verkehrsmedizin
Wir erbringen unter anderem folgende Leistungen:
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Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, z. B. gemäß Anlage 5 und 6 FeV (insbesondere für LKW-Fahrer, Gabelstaplerfahrer, Busfahrer, Werksverkehr etc.)
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Durchführung verkehrsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach den Anforderungen der ArbMedVV
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Medizinische Beurteilung der Kraftfahreignung unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, Sehstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
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Beratung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Einschränkungen in verkehrsrelevante Tätigkeiten
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Durchführung und Auswertung von Sehtests, Hörtests, Reaktionstests sowie klinischer Untersuchungen
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Zusammenarbeit mit Betriebsleitung, Fuhrparkmanagement und Personalabteilung, z. B. zur Festlegung von Tauglichkeitskriterien
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Ausstellung arbeitsmedizinischer Stellungnahmen und Bescheinigungen zur Eignung für verkehrsrelevante Tätigkeiten
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Beratung zu präventiven Maßnahmen, z. B. in Bezug auf Müdigkeit, Schichtarbeit oder Suchtmittelkonsum
Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle Untersuchungsergebnisse und Stellungnahmen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und den Vorgaben der DSGVO. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten ohne schriftliche Einwilligung.
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Qualifikation
Die Leistungen werden durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin und nachgewiesener verkehrsmedizinischer Qualifikation (z. B. gemäß §â€¯11 Abs. 2 FeV) erbracht.
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Gesetzliche Grundlagen
Die verkehrsmedizinischen Leistungen erfolgen auf Grundlage von:
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
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DGUV Vorschrift 2
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ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
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Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt/BMG)
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Leitlinien der Bundesärztekammer zur verkehrsmedizinischen Begutachtung
