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Arbeitspsychologie

Akutinterventionen, Sozialberatung, Gefährdungsbeurteilungen, Workshops

Therapie-Sitzung

Die arbeitspsychologische Betreuung verfolgt das Ziel, die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen sowie präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb zu unterstützen. Dies erfolgt im Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 2 sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

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Leistungsumfang
Im Rahmen der arbeitspsychologischen Betreuung übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung des Arbeitgebers zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, z. B. im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG).

  • Analyse und Bewertung psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitsverdichtung, Schichtarbeit, Konflikte im Team).

  • Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und des Betriebsklimas.

  • Einzelfallberatung von Mitarbeitenden bei psychischen Beschwerden im beruflichen Kontext, z. B. Stress, Burnout-Symptome, Mobbing.

  • Begleitung von Wiedereingliederungsprozessen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten (z. B. im Rahmen des BEM).

  • Durchführung von Informationsveranstaltungen oder Workshops zur Förderung psychischer Gesundheit (z. B. Resilienz, Stressbewältigung).

  • Zusammenarbeit mit weiteren betrieblichen Akteuren wie Personalabteilung, Betriebsrat, Führungskräften und externen Fachstellen (z. B. EAP-Anbieter).

  • Dokumentation und Berichtswesen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung unter Berücksichtigung der Schweigepflicht.

 

Qualifikation
Die Leistung wird durch eine Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erbracht.

 

Rechtsgrundlagen und Standards
Die Tätigkeit erfolgt gemäß:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Vorschrift 2

  • ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)

  • Leitlinien der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)

 

Vertraulichkeit
Alle Beratungen und Maßnahmen erfolgen unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO).

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