top of page

Arbeitsmedizin

Unsere erfahrenen Experten sind spezialisiert auf Beratungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen jeglicher Art.

Metallschleifmaschine

Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern und zu erhalten ist das Ziel unseres arbeitsmedizinischen Angebots. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und wirken präventiv zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefahren.​

 

Leistungsumfang
Wir bieten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung unter anderem folgende Leistungen an:

  • Beratung des Arbeitgebers und der Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – dazu zählt unter anderem auch die Reisemedizin

  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken

  • Durchführung und Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)

  • Erstellung von arbeitsmedizinischen Gutachten und Stellungnahmen (z. B. für Eignungsuntersuchungen, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)

  • Beteiligung an betrieblichen Begehungen, ASA-Sitzungen (Ausschuss für Arbeitssicherheit) und Gesundheitszirkeln

  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln aus medizinischer Sicht

  • Begleitung von Mitarbeitenden im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • Aufklärung und Information der Beschäftigten, z. B. über Impfangebote, ergonomisches Verhalten, psychosoziale Belastungen

  • Durchführung oder Unterstützung bei Impfmaßnahmen, insbesondere im Rahmen des betrieblichen Infektionsschutzes

  • Dokumentation und Berichtswesen entsprechend gesetzlicher Anforderungen und unter Wahrung der Schweigepflicht

  • Reisemedizinische Beratung mit staatlicher anerkannter Gelbfieberimpfstelle (Registriernummer 866)

  • Ermächtigung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

​

Zusammenarbeit und Kommunikation
Wir arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat, der Personalabteilung sowie den Führungskräften zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt vertrauensvoll, unabhängig und unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht.

​

Gesetzliche Grundlage
Die Betreuung erfolgt auf Grundlage folgender gesetzlicher Regelungen:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Vorschrift 2

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • Weitere relevante gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke

bottom of page